Ihre Betreiberpflicht

Aus dem Betrieb von Gebäuden und Anlagen können sich Gefahren oder Nachteile für Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder sonstige Rechte von Personen und für die Umwelt ergeben. Auf der Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), werden die vorgeschriebenen und gegebenenfalls behördlich angeordneten Prüfungen an Anlagen, die eine Überwachung benötigen, durchgeführt. Jedem Unternehmen, welches im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Gebäude und/oder Anlagen betreibt, wird deshalb vom Gesetzgeber die Verantwortung dafür auferlegt, alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um diese Gefahren oder Nachteile zu vermeiden oder zu verringern.

 

Zu unseren Kunden zählen:

  • Immobilienbesitzer
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Wohnungsunternehmen
  • Wohlfahrtsverbände
  • Krankenhäuser
  • Arztpraxen
  • Pflegerische Einrichtungen
  • Private Hochschulen
  • Forschungsinstitute
  • Industrie- und Produktionsunternehmen
  • Bank- und Versicherungsinstitute